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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Sozialkonzepte

0 Präambel

0.1 Gegenstand dieser AGB

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Entwicklung und Erstellung eines oder mehrerer Sozialkonzepte für den Besteller gemäß den Vorgaben § 6 des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (in diesen AGB auch bezeichnet als GlüStV 2021) und der für die jeweilige Spielstätte anzuwendenden glückspielrechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer, durch die Glücksspiel Akademie – Mirko Benesch, Habsburgerstr. 105, 79104 Freiburg (im diesen AGB auch bezeichnet als der Auftragnehmer).

0.2 Begriffsbestimmungen

0.2.1 Der Nutzer der Internetseite, welcher eine Bestellung nach diesen AGB tätigt wird in diesen AGB auch bezeichnet als der Auftraggeber.

0.2.2 Die Glücksspiel Akademie – Mirko Benesch, Habsburgerstr. 105, 79104 Freiburg wird in diesen AGB auch bezeichnet als der Auftragnehmer.

0.2.3 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden auch in diesen AGB zusammen auch bezeichnet als die Parteien

0.2.4 Die Internetseite/ Webseite mit der Adresse: https://www.gluecksspiel-akademie.de/ bzw. www.benesch.academy, sowie ihre Unterseiten, wird in diesen AGB auch bezeichnet als Webseite.

1 Vertragsschluss

1.1 Allgemein

Die Darstellungen auf der Webseite des Auftragnehmers hinsichtlich der Entwicklung und Erstellung von Sozialkonzepten stellen kein rechtlich bindendes Angebot des Auftragnehmers dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Bestellung eines Sozialkonzepts.

1.2 Angebot des Auftraggebers

1.2.1 Durch Anklicken des Buttons „verbindlich buchen“ auf der Webseite des Auftragnehmers gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung bezüglich der von ihm ausgewählten Sozialkonzepten ab.

1.2.2 Der Auftraggeber bestätigt durch seine Bestellung nach Ziffer 1.2.1, bei Abschluss dieses Rechtsgeschäfts ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätig zu sein.

1.3 Annahme des Angebots durch den Auftragnehmer

1.3.1 Der Auftragnehmer kann dieses Angebot des Auftraggebers annehmen durch den Versand einer Bestätigungsmail, eines Bestätigungsschreibens oder eine fernmündliche Bestätigung. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur Annahme des Angebots besteht nicht.

1.3.2 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftraggeber über die Entwicklung und Erstellung von Sozialkonzepten kommt erst durch die unter Ziffer 1.3.1 beschriebene ausdrückliche Erklärung der Annahme des Angebots zustande.

2 Leistungsumfang

2.1 Allgemein

2.1.1 Der Auftragnehmer entwickelt und erstellt für den Auftraggeber ein einreichungsfähiges Sozialkonzept bezüglich der Betriebsart Sportwettvermittlungsstelle, Spielhallenbetrieb, Automatenaufsteller). Der Inhalt und Umfang des Sozialkonzeptes richten sich nach den gesetzlichen Anforderungen des zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Gesetzeslage nach GlüStV 2021 bzw. den jeweils einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen.

2.1.2 Außerhalb der unter Ziffer 2.2 bestimmten gesonderten Vereinbarung über eine fortlaufende Begleitung bei der Aktualisierung von Sozialkonzepten, besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Aktualisierung eines bestellten Sozialkonzeptes, soweit sich die Gesetzeslage nach der Bestellung geändert hat.

2.2 Fortlaufende Begleitung bei der Aktualisierung von Sozialkonzepten

Soweit der der Besteller eine fortlaufende Begleitung bei der Aktualisierung von Sozialkonzepten durch den Auftragnehmer wünscht muss er dies bei dem Auftraggeber gesondert in Auftraggeber gesondert in Auftrag geben und eine entsprechende Vereinbarung mit diesem treffen.

3 Vergütung / Fälligkeit / Verzug / Eigentumsvorbehalt

3.1 Vergütung

Die Vergütung für die Entwicklung und Erstellung eines Sozialkonzepts ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angeben Preis. Diese Vergütung wird dem Auftraggeber auch nochmals im Rahmen der Eingangsbestätigung per E-Mail nach Ziffer 1.2.2 mitgeteilt. Die auf der Webseite angegeben Kosten verstehen sich allesamt zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19%.

3.2 Fälligkeit

Die Vergütung wird mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer zur Zahlung fällig. Auftragnehmer ist berechtigt die Rechnung bereits vor Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber zu stellen. Der Auftraggeber ist zur Vorleistung verpflichtet.

3.3 Verzug

Der Auftragnehmer kommt spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung bei Ihm in Verzug.

3.4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung nach den Ziffern 3.1 und 3.2 behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den in Auftrag gegeben Sozialkonzepten vor. Eine Übergabe erfolgt daher stets unter dem Eigentumsvorbehalt der vollständigen Kaufpreiszahlung.

4 Rechte und Pflichten der Parteien

4.1 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Übersendung der für die individuelle Erstellung eines Sozialkonzepts erforderlichen Informationen (wie z.B. Name des Sozialkonzeptbeauftragten, Namen der festgestellte Mitarbeiter, Foto der ausgehängten Erlaubnis, Fotos der aufgestellten und getrennten Spielautomaten, etc.) (in diesen AGB auch bezeichnet als die erforderlichen Informationen) und Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung nach Ziffer 3.1 innerhalb von spätestens einem Monat ein einreichungsfähiges Sozialkonzept zu erstellen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die erforderlichen Informationen werden dem Auftraggeber zusammen mit Annahme des Angebots nach unter Ziffer 1.3.1 zur Verfügung gestellt.

4.2 Pflichten des Auftraggebers

4.2.1 Der Auftraggeber dazu verpflichtet dem Auftraggeber die notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen und diese vorher eigenverantwortlich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Mit der Übersendung oder anderweitigen zur Verfügung Stellung der notwendigen Dokumente, versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer deren inhaltliche Richtigkeit und zur Überlassung berechtigt zu sein.

4.2.2 Eine inhaltliche Überprüfung der notwendigen Dokumente, insbesondere im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung des Sozialkonzeptes verfolgten Zweck zu erreichen, wird durch den Auftragnehmer nicht geschuldet.

4.3 Rechte des Auftraggebers

4.3.1 Der Auftraggeber ist berechtigt die nach diesen AGB bestellten und ihm übergebenen Sozialkonzepte bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Übertragung dieser Befugnis auf Dritte ist dem Auftraggeber untersagt.

4.3.2 Dem Auftraggeber ist es untersagt die nach diesen AGB bestellten und ihm übergebenen Sozialkonzepte ohne die Zustimmung des Auftragnehmers an unbefugte Dritte weiterzugeben oder unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist dem Auftraggeber ohne schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin untersagt, Sozialkonzept(e) zu vervielfältigen, in einer anderen als der vereinbarten Spielstätte zu verwenden oder Dritten zur Verfügung zu stellen.

4.4 Gewährleistungsrechte

4.4.1 Für den Fall der Mangelhaftigkeit eines Sozialkonzepts kann der Auftraggeber ausschließlich Nachbesserung verlangen. Soweit die Nachbesserung fehlschlägt hat der Auftraggeber das Recht die Vergütung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten

4.4.2 Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers verjähren nach 12 Monaten, beginnend mit der Abnahme des Sozialkonzepts.

5 Rücktritt/ Schadensersatz

5.1 Rücktrittsrecht

5.1.1 Wird das Sozialkonzept nicht fristgerecht übergeben, kann der Auftraggeber eine Nachfrist von zwei Wochen setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen an die jeweilige Partei zurückzugeben.

5.1.2 Sollte dem Auftragnehmer die Erbringung einer geschuldeten Leistung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben oder gesetzlicher Regelungen unmöglich werden, ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

5.2 Schadensersatz / Haftungsausschluss

5.2.1 Die Parteien vereinbaren eine Haftung des Auftraggebers lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.2.2 Beruht die Verzögerung der Erstellung des Sozialkonzepts auf einem Umstand, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, sind Schadensersatzansprüche gegen ihn ausgeschlossen. Nicht mit dieser Regelung sind

5.2.3 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

6 Abnahme und Einreichung

6.1 Abnahme

Die Abnahme des/der Sozialkonzept(e) erfolgt mit der Übergabe an den Auftraggeber

6.2 Einreichung

Die Einreichung des Sozialkonzepts bei der zuständigen Behörde erfolgt eigenverantwortlich durch den Auftraggeber.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Salvatorische Bestimmung

Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, der Wettvertrag an sich bleibt wirksam. Bei Unwirksamkeit einer Klausel sind die Parteien verpflichtet, eine jeweils dem Sinngehalt der unwirksamen Klausel nahekommende Regelung zu treffen. Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2 Gerichtsstandvereinbarung und Anwendbarkeit deutschen Rechts

Mangels anders lautender zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für Streitigkeiten in erster Instanz aus diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht am Standort Freiburg im Breisgau zuständig. Es gilt deutsches Recht.